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Der Gewalt-Notruf-Netzwerk e. V. fördert folgende allg. als besonders förderungswürdig anerkannte Zwecke : Hilfe für Opfer von Straftaten (Abschnitt A Nr. 7 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV) und ist nach der Bescheinigung des Finanzamtes Rastatt - Az.: 39074/02113 - als gemeinnützigen Zwecken dienend im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 9 Nr. 5 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Freistellungsbescheid Finanzamt.PDF
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